Berufsmatur

Wer sich für die Berufsmaturität entscheidet, ergänzt die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit erweiterter Allgemeinbildung. Neben dem Berufsabschluss verfügen die Absolventinnen und Absolventen über ein Berufsmaturitätszeugnis.

Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden stehen alle Möglichkeiten offen:

  • Sie haben einen Berufsabschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und können als Fachleute auf ihrem Beruf arbeiten.
  • Mit der Berufsmaturität haben sie Zugang zu einem weiterführenden Studium an einer Fachhochschule (FH).
  • Die Berufsmaturität ist eine gute Vorbereitung für die Höheren Fachschulen (HF).
  • Nach dem Ablegen einer Ergänzungsprüfung (Passerelle) können sie auch an einer Universität, der ETH oder einer pädagogischen Hochschule (PH) studieren.

Berufsmaturität 1 (während der Lehre)

Voraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme in die BM 1 ist ein gültiger Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ). Der Lehrbetrieb muss dabei die BM ermöglichen. Am besten suchen Sie sich von Anfang an einen Lehrbetrieb, der die BM unterstützt. Auf dem Lehrstellennachweis (https://www.berufsberatung.ch) sind diese Betriebe speziell gekennzeichnet. Sie sollten die Berufsmaturität auch in Ihrem Lehrvertrag festhalten.

Anschliessend müssen Sie sich für den BM-Unterricht anmelden. Auf der Webseite Ihrer Berufsfachschule finden Sie ein Anmeldeformular.

Übertrittsberechtigung
Schulisch müssen Sie am Ende der obligatorischen Schulzeit die Übertrittsbedingungen Ihres Wohnkantons für die Berufsmaturität erfüllen. Sie brauchen also im dritten Jahr der Sekundarschule eine Übertrittsberechtigung für die BM. Wenn Sie diese nicht erreicht haben und in Basel-Stadt zur Schule gehen, können Sie im Frühlingssemester des letzten Schuljahrs die freiwillige Aufnahmeprüfung machen.

Genauere Informationen finden Sie hier:
https://www.berufsmaturbb.ch/home/berufsmaturitaet-bm1/zulassung.html

Berufsmaturität 2 (nach abgeschlossener Berufslehre)

Voraussetzung
Voraussetzung für die BM 2 ist der Abschluss einer drei- oder vierjährigen Berufslehre mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ).

Übertrittsberechtigung
Prüfungsfrei aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten, die das Qualifikationsverfahren im Rang (Note 5.3 oder höher) abgeschlossen haben, sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits die Bedingungen für einen Eintritt in eine BM 1 erfüllt haben. Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Anforderung nicht erfüllen, haben die Möglichkeit eine Aufnahmeprüfung abzulegen.

Aufnahmeprüfung
Die Aufnahmeprüfung umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Sie findet im April statt.

Genauere Informationen finden Sie hier:
https://www.berufsmaturbb.ch/home/berufsmaturitaet-bm2/zulassung.html