Voraussetzung EFZ und EBA:
Mindestens 15 Jahre / Beendete obligatorische Schulzeit
Coiffeuse / Coiffeur EFZ (Eidg. Fähigkeitszeugnis)
Coiffeuse / Coiffeur EBA ( Eidg. Berufsattest)
Anforderungen
Coiffeusen und Coiffeure schneiden Haare, klar. Doch um Frisuren so zu gestalten, dass sie zur Kundin, zum Kunden passen, nutzen sie viele verschiedene Techniken. Sie schneiden Haare waagrecht oder diagonal, stufen und effilieren sie. Sie stellen Färbemittel mit komplexen Mischverhältnissen her und formen die Haare dauerhaft um. Das Auge für das schöne wird trainiert und die Kreativität hat keine Grenzen.
Unter dem link http://virtuelle-tour.ch/demo/coiffure/ tauchen Sie mit der Virtual Tour, in unserem Coiffeurhaus ein und können sich schon mal einen ersten Eindruck gewinnen.
Lohn (Empfehlung Kanton Basel-Stadt)
Coiffeuse / Coiffeur EFZ
1. Ausbildungsjahr 450 CHF
2. Ausbildungsjahr 550 CHF
3. Ausbildungsjahr 650 CHF
Coiffeuse / Coiffeur EBA
1. Ausbildungsjahr 450 CHF
2. Ausbildungsjahr 550 CHF
Ferien
Bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen. Ältere Lernende haben mindestens vier Wochen Ferien.
Schulische Bildung
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule.
Weiterbildungen
In dem Coiffeurhaus werden die überbetrieblichen Kurse für sämtliche Lernenden in Basel-Stadt angeboten. Ausserdem finden die praktischen Prüfungen für die Zwischenprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen (Qualifikationsverfahren) in den Räumen des Coiffeurhauses statt.
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